Spendersamen
Eine Kinderwunschbehandlung mit Samenspende ist für viele Menschen keine leichte Entscheidung. Nichtsdestotrotz kann der Kinderwunsch so ausgeprägt sein, dass dies für Sie der richtige Weg ist. Notwendig wird die Samenspende immer, wenn beim männlichen Partner keine Spermien, auch nicht im Hodengewebe (TESE), zu finden sind, oder natürlich, wenn es keinen männlichen Partner gibt. Auch gibt es Situationen, in denen eine Adoption nicht möglich ist oder genetische Erkrankungen die Chance auf ein biologisch eigenes Kind unmöglich machen.
Inhalt
Grundwissen zum Thema Spendersamen
Wie auch bei unseren anderen Behandlungen starten Sie zunächst einmal mit einer Zyklusdiagnostik und eventuell einer Eileiterprüfung. Die einfachste Form der Behandlung mit Spendersamen ist die Insemination. Hier führen wir die aufbereitete Probe mit einem kleinen Katheter zum optimalen Zykluszeitpunkt in die Gebärmutter ein. Dies geschieht im Rahmen Ihres ganz natürlichen Zyklus. Die Schwangerschaftsraten ähneln dem des gezielten Geschlechtverkehrs und liegen optimalerweise bei 12-15%. Falls Ihre Eileiterdurchgängigkeit gestört ist, können wir auch eine IVF-Behandlung mit Spendersamen durchführen.
Ablauf, Soziales, Rechtliches und Kosten
Vor Therapiebeginn erfolgt eine ausführliche individuelle Beratung über Ablauf, psychosoziale Aspekte, rechtlichen Rahmenbedingungen und Kosten. Zusätzlich zu unserer Aufklärung und Beratung raten Fachleute zu einer psychologischen oder psychosozialen Beratung vor Beginn einer Spendersamen-Behandlung. Die Entscheidung mithilfe einer Samenspende schwanger zu werden, bringt viele Fragen und emotionale Herausforderungen mit sich.
Wir schließen uns der Expertenmeinung an, dass eine externe psychosoziale Beratung vor einer Samenspende-Behandlung hilfreich ist, um mit Unsicherheiten und emotionalen Herausforderungen umgehen zu können. Wir setzen daher eine solche Beratung vor einer Spendersamenbehandlung voraus.
Im Rahmen des Samenspenderregistergesetzes wurde ein bundesweites Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Menschen, die durch Samenspende gezeugt wurden, können dort ab dem 16. Lebensjahr Auskunft über ihre Abstammung erhalten. In Deutschland ist eine anonyme Samenspende nicht möglich. Ein Spender kann nicht als Vater eingetragen werden und das Erb-und Unterhaltsrecht sind für Spender nicht gültig.
Nein, um eine Spendersamenbehandlung in unserem Zentrum zu bekommen müssen Sie nicht verheiratet sein.
Heterosexuelle Paare
Die Notwendigkeit einer Spendersamenbehandlung ist bei heterosexuellen Paaren in erster Linie erforderlich, wenn entweder beim männlichen Partner keine Samenzellen gewonnen werden können oder eine vererbliche Erkrankung ein hohes Risiko für das Auftreten beim Kind bedeutet. Meist ist in diesen Fällen eine Inseminationsbehandlung ausreichend.
Gleichgeschlechtliche Paare
Viele lesbische Paare wünschen sich ein gemeinsames Kind und können auch bei uns eine Behandlung mit Spendersamen in Anspruch nehmen. Zu Beginn der Behandlung steht ein beratendes Erstgespräch mit einer anschließenden Diagnostik, um mit Ihnen individuell die bestmögliche Behandlung festzulegen. In den meisten Fällen reicht eine Inseminationsbehandlung im natürlichen Zyklus aus.
Damit eine Behandlung in unserem Zentrum durch Samenspende möglich ist, müssen Sie nicht verheiratet sein oder sich in einer eingetragenen Partnerschaft befinden. Voraussetzung für eine Spendersamenbehandlung in unserem Zentrum ist neben der oben bereits erwähnten psychosozialen, eine rechtliche Beratung. Nach der Geburt des Kindes ist es in Deutschland zur Zeit noch notwendig das Kind durch die nicht leibliche Mutter (Ko-Mutterschaft) zu adoptieren.
Alleinstehende Frau
Immer mehr alleinstehende Frauen entscheiden sich in Deutschland für ein Kind ohne Partner. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Schritt.
Nach einem ausführlichen individuellen Beratungsgespräch planen wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Behandlungsschritte. Eine Spendersamenbehandlung erfolgt meist im Rahmen einer Insemination im natürlichen Zyklus. In bestimmten Fällen kann auch eine weitergehende Tehrapie im Sinne einer IVF-Behandlung sinnvoll sein.
Wie bereits erwähnt, setzen wir vor Beginn einer Spendersamenbahndlung eine psychosoziale sowie eine rechtliche Beratung voraus. Im Rahmen der rechtlichen Beratung werden viele Aspekte thematisiert, welche sich durch diese besondere Herausforderung ergeben. Das Benennen einer „Garantieperson“ ist bei uns keine Voraussetzung.
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