Was kostet eine künstliche Befruchtung und wer zahlt?
29. Juli 2022Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung in Deutschland sind für Patient:innen oft schwer im Vorfeld zu durchschauen. Das liegt zum einen an der Versicherungssituation des Paares und zum anderen an den individuellen Verläufen einer Behandlung. Bei einer Insemination sollte man Kosten von ca. 1000€ kalkulieren, bei einer IVF ca. 3500-5500€ und bei einer ICSI ca. 5000-8000€. Falls zusätzliche Maßnahmen gewünscht sind, würden diese noch hinzukommen. Ebenso können die Kosten für Medikamente erheblich variieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Insemination, IVF oder ICSI für 3 Zyklen, wenn alle der drei folgenden Bedingungen zutreffen:
- das Paar verheiratet,
- die Frau < 40 Jahre
- der Mann < 50 Jahre alt ist.
Bei Erfüllung aller Kriterien nach Antragstellung würde die gesetzliche Krankenkasse 50% der Kosten übernehmen.
Die privaten Krankenkassen
Die Erstattungspflicht der privaten Krankenkasse setzt die medizinische Anerkennung der gewählten Methode sowie das Bestehen einer ausreichenden Erfolgsaussicht voraus. Die privaten Krankenkassen unterstützen eine künstliche Befruchtung nach dem „Verursacherprinzip“. Das bedeutet, wenn zum Beispiel eine Frau eine Störung der Eileiterdurchgängigkeit hat und privat versichert ist, übernimmt die private Krankenkasse die Kosten einer IVF-Behandlung. Nicht aber, wenn sie gesetzlich versichert ist und nur der entsprechende Partner privat versichert ist. Manche privat versicherten Patient:innen besitzen Krankenkassenverträge, in denen die Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung ausgeschlossen wurde. Zu beachten ist zudem, dass im Vorfeld eine Kostenabklärung mit der privaten Krankenversicherung erfolgen sollte.
Übrigens: private Krankenkassen zahlen auch bei unverheirateten Paaren.
Was sind zusätzliche Maßnahmen?
Zusätzliche Maßnahmen sind zum Beispiel die verlängerte Embryonenkultur oder das Einfrieren von befruchteten, überzähligen Eizellen. Kosten, die zusätzlich im Rahmen einer künstlichen Befruchtung entstehen, werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.
Wann bin ich Selbstzahler?
Selbstzahler sind alle Patient:innen,
- die nicht verheiratet sind,
- bei denen die Frau > 40 oder der Mann > 50 Jahre alt ist,
- die schon drei Versuche mit der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt haben,
- deren Krankenkassen aufgrund der Versichertenkonstellation die Kosten nicht tragen,
- die lesbisch sind,
- die alleinstehend sind.
Was ist ein privates Zentrum?
Um die Kostenübernahme einer Kinderwunschbehandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, braucht das Kinderwunschzentrum eine „gesonderte“ Kassengenehmigung nach § 121a SGB V. Aufgrund der Bedarfsplanung im Gesundheitswesen ist diese Genehmigung sehr limitiert.
Selbstverständlich erfüllt ein privates Kinderwunschzentrum alle berufsrechtlichen Voraussetzungen, die für die Durchführung einer Kinderwunschbehandlung notwendig sind.
Tipp
Das Land NRW unterstützt Paare finanziell bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung, ganz gleich, ob Sie verheiratet sind oder wie ihr Versicherungsstaus ist. Lediglich die o.g. Altersgrenzen müssen eingehalten werden.
Fazit
Der individuelle Verlauf einer Behandlung, sowie die grundverschiedenen Voraussetzungen und Ursachen für eine künstliche Befruchtung bestimmen die Kosten. Wer beispielsweise besonders viele Eizellen, einen höheren Medikamentenbedarf hat oder mehrere Ultraschalltermine benötigt, muss mit entsprechend höheren Kosten rechnen.
Aufgrund der obengenannten Faktoren kann im Vorfeld nur eine Kostenschätzung abgebeben werden.